U18? Das musst du wissen!
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Jugendschutz
Für das Humulus Lupulus Festival des Mobile e.V. gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Dieses ist hier einzusehen:
Jugendschutzgesetz
1. Zutritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Ein alleiniger Besuch des Festivalgeländes (inkl. Bühnen- und Campingbereich) ist nicht gestattet.
2. Regelung für Jugendliche ab 16
Jugendliche ab 16 Jahren, die noch nicht volljährig sind, dürfen das Festivalgelände alleine bis 24:00 Uhr betreten und sich dort aufhalten.
Nach 24:00 Uhr gilt: Ein Verbleib auf dem Festivalgelände (inkl. Bühnen- und Campingbereich) ist nur gestattet, wenn sie entweder
a) in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind oder
b) im Besitz eines ordnungsgemäß ausgefüllten und
unterschriebenen Aufsichtszettels zur
Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten sind und in Begleitung der benannten Aufsichtsperson.
Die Aufsichtsperson muss:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- die Aufsicht verantwortungsbewusst und tatsächlich ausüben können,
- während der gesamten Zeit erreichbar und ansprechbar sein.
Das unterschriebene Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände griffbereit mitzuführen und auf Verlangen dem Sicherheitspersonal oder dem Veranstalter vorzuzeigen.
3. Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten und zuverlässigen Aufsichtsperson. Diese muss volljährig und in der Lage sein, die Aufsicht wahrzunehmen und sicherzustellen.
Die Teilnahme von Minderjährigen am Festival wird gemäß des Personensorgerechts in Verbindung mit dem Jugendschutzgesetz durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestimmt. Diese sind verpflichtet, für das Wohl und die Sicherheit ihrer minderjährigen Kinder zu sorgen. Letztlich entscheiden die Eltern über die Anreise, Teilnahme und den Aufenthalt ihrer minderjährigen Kinder am Festival.


